
Ausgewählte Bilanzierungs- und Steuerfragen
in der Versorgungswirtschaft sowie zu wirtschaftlichen Tätigkeiten bei Kommunen
Lfd. aktualisierte Online-Auflage, München 2021
Steuerberater Dipl.-Betriebswirt Christoph Brüggen,
Korschenbroich
Hrsg.: WP-StB-RAe Markmiller und Partner, München
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Autor
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Über das Buch
Der Praxis-Leitfaden richtet sich speziell und vorrangig an Unternehmen in der leitungsgebundenen Energie- und Wasserversorgung auf der Endverteilerstufe und nimmt in zahlreichen Kapiteln ausführlich Stellung zur spezifischen handelsbilanziellen und bilanzsteuerlichen Behandlung. Da Versorgungsunternehmen auch in Teilbereichen der öffentlichen Hand zunehmend Dienstleistungen verrichten, werden entsprechende steuerliche Themen mitbehandelt.
Der Praxis-Leitfaden gliedert sich in die drei Hauptkapitel
- Grundsatzfragen,
- ausgewählte Aktivierungsfragen und
- ausgewählte Passivierungsfragen
sowie einen Anhang insbes. mit der Erläuterung verschiedener Fachbegriffe.
Die jeweiligen Inhaltsverzeichnisse sind ohne Anmeldung/Registrierung einfach durch Anklicken frei einsehbar.
Der Leitfaden greift in allen Abschnitten bilanzielle und steuerliche Grundsatzfragen sowie branchenspezifische Themen auf, die sich hinsichtlich der Reihenfolge am handelsbilanziellen Gliederungsschema von Aktiva und Passiva orientieren.
Auch wenn die Auswahl der Themen subjektiv erscheinen mag, haben diese Themenstellungen für die Versorgungsunternehmen einen aktuellen Bezug bzw. beschäftigten sie die Unternehmen bis in die jüngere Vergangenheit. Mitunter wird die bilanzielle und steuerliche Bedeutung bereits getroffener Unternehmensentscheidungen erst Jahre später und dann häufig im Rahmen steuerlicher Außenprüfungen erkennbar. Auch kann die Behandlung von Geschäftsvorfällen nach Jahren der Akzeptanz bei Abschluss- und Steuerprüfern, ausgelöst etwa durch Veränderungen in der Rechtsprechung, Aufgabenänderungen oder durch eine modifizierte Sichtweise, erneut aktuell werden und dieses Thema wieder in den Vordergrund rücken. Dieses Phänomen trifft die Versorgungswirtschaft insbesondere infolge der Langlebigkeit von Netzanlagen oder der Kundenlieferverträge. Der Praxis-Leitfaden berücksichtigt diesen Umstand und geht i.d.R. auf die historische Entwicklung und die damaligen Hintergründe näher ein, um dem Anwender einen möglichst umfassenden Einblick in die ursprünglichen Überlegungen und Sichtweisen zu geben, die bei der aktuellen Beschäftigung mit ggfs. neuen Argumenten hilfreich sein können.
Die behandelten Themen folgen dem aktuellen Geschehen und werden damit über die Zeit zahlreicher; zugleich bleiben bisherige Themen Teil des Praxis-Leitfadens und werden entsprechend möglicher Veränderungen anhand von Rechtsprechung, Gesetzen und Ansichten im Fachschrifttum fortlaufend überwacht und aktualisiert. Durch diese Kombination, ergänzt durch die Möglichkeiten moderner Suchmaschinen, wird der Praxis-Leitfaden zu einem in dieser Form einmaligen und dauerhaften Nachschlagewerk.
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Aktueller Stand
Aktueller Stand
(Rechtsstand 31. August 2021)
Unter anderem sind in die Kommentierung die nachfolgend aufgeführten Aktualisierungen eingearbeitet.
Zum schnelleren Auffinden sind die einzelnen Kapitel regelmäßig angegeben.Inhalt
Kapitel
Sowohl durch das Jahressteuergesetz 2020 vom 21.12.2020 als auch durch das Grundsteuerreform-Umsetzungsgesetz vom 16.07.2021 wurden punktuelle Änderungen im Forschungszulagengesetz vorgenommen, die vor allem der Rechtsklarheit und Vereinfachung dienen und so zu einer größeren Akzeptanz der steuerlichen Förderung von Anfang an beitragen sollten. G.14 Durch Änderung des Grunderwerbsteuergesetzes mit Wirkung ab 01.07.2021 wurden neben den bestehenden Ergänzungstatbe-ständen in § 1 Abs. 2a, Abs. 3 und Abs. 3a GrEStG (Shares-Deal-Regelungen) weitere Regelungen ins Gesetz eingefügt, die zusätzlich zu reinen Grundstückserwerben auch Rechtsvorgänge erfassen, die zwar wirtschaftlich auf den Erwerb von Grundeigentum ausgerichtet, aber in gesellschaftsrechtliche Vorgänge (Anteilseignerwechsel über „Share Deals“) eingekleidet sind. Gerade mit Blick auf Rechtsgestaltungen, die auf eine Vermeidung der Steuer-entstehung ausgelegt waren, wurden die bisherigen gesetzlichen Regelungen nachjustiert, um auch den damit einhergehenden Steuermindereinnahmen entgegen zu wirken.
So wurde u.a. die Beteiligungsgrenze der Ergänzungstatbestände des § 1 Abs. 2a (Anteilsübertragung bei grundbesitzenden Per-sonengesellschaften), Abs. 3 und Abs. 3a GrEStG (Anteilsvereinigung und Anteilsübertragung, rechtsformunabhängig) von 95 Prozent auf 90 Prozent gesenkt. Auch wurde der maßgebliche Betrachtungszeitraum des § 1 Abs. 2a GrEStG von 5 auf 10 Jahre verlängert.
Mit § 1 Abs. 2b GrEStG wurde ein neuer Ergänzungstatbestand für Kapitalgesellschaften eingefügt. Nach dieser neuen Vorschrift wird bei Kapitalgesellschaften eine (mittelbare) Übertragung von 90 Prozent der Anteile auf Neugesellschafter innerhalb eines 10-Jahreszeitraumes besteuert werden.
Zudem wurde im neuen § 1 Abs. 2c GrEStG eine Börsenklausel verankert, deren Ziel es ist, Übergänge von Anteilen an Kapitalgesellschaften für Zwecke des § 1 Abs. 2a und 2b GrEStG für Zwecke der Besteuerung außer Betracht zu lassen, die zum Handel an einem im Inland, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum betriebenen organisierten Markt oder einem Drittlandshandelsplatz, der als gleichwertig erklärt wurde, zugelassen sind.
Unverändert ist der Anwendungsbereich des § 6a GrEStG (Steuervergünstigung bei Umstrukturierungen im Konzern) geblieben. Hier gilt weiterhin eine Beteiligungsgrenze von 95 Prozent und eine Vor- und Nachbehaltefrist von 5 Jahren.A.2, A.3, A. 27 Durch das Fondsstandortgesetz vom 03.06.2021 wurden ab Erhebungszeitraum 2021 die besonderen Gewerbesteuerzerlegungsmaßstäbe bei Betrieben, die ausschließlich Anlagen zur Erzeugung von Strom und anderen Energieträgern sowie Wärme aus Windenergie und solarer Strahlungsenergie sowie die Übergangsregelung bei Anlagen für Solaranlagen gemäß § 29 Abs. 1 Nr. 2 GewStG zugunsten einer stärkeren Beteiligung der Standortgemeinden an der Gewerbesteuer der Anlagenbetreiber neu gefasst. A.9 Seit Jahren kommt es in steuerlichen Außenprüfungen zu Diskussionen über die umsatzsteuerliche Behandlung des in KWK-Anlagen erzeugten und vom Anlagenbetreiber selbst verbrauchten Stroms. Die Finanzverwaltung fingiert auf der Grundlage von Abschnitt 2.5 Abs. 17 und 18 UStAE und entgegen der tat-sächlichen Gegebenheiten zunächst eine Stromlieferung an den Netzbetreiber (sog. „Hinlieferung“) und eine Zurücklieferung ((sog. „Rücklieferung“) des effektiv selbst verbrauchten Stroms vom Netzbetreiber an den Betreiber der KWK-Anlage zu im Anwendungserlass näher bestimmten umsatzsteuerlich relevanten Bemessungsgrundlagen.
Das FG Köln hat nunmehr in zwei Urteilen vom 16.06.2021 dieser Verwaltungsauffassung widersprochen. In beiden Verfahren hat die Finanzverwaltung Revision beim BFH eingelegt, so dass nunmehr in Kürze mit einer Klärung in dieser Frage gerechnet werden kann. Zudem sind die Revisionen bei unterschiedlichen BFH-Senaten anhängig, so dass auch hier eine gefestigte Rechtsprechung erwartet werden kann (Az. des BFH: V R 22/21 und XI R 18/21).A.9 Mit Beschluss vom 18.02.2021 äußerte sich der BFH – soweit erkennbar erstmals - zu den Auswirkungen der rechtlichen Entflechtung von Versorgungsunternehmen in eine Netzbetriebs- und eine Vertriebsgesellschaft (Unbundling) auf die Netzgemeinden im Rahmen einer Gewerbesteuerzerlegung.
Die Kernaussage des BFH lautet: Verpachtet ein Energieversorger ein Versorgungsnetz an eine andere Gesellschaft ist eine Gewerbesteuerzerlegung auf die Netzgemeinden nur dann vorzunehmen, wenn der Energieversorger in den einzelnen Netzgemeinden weiterhin selbst Betriebsstätten unterhält und über eine Verfügungsbefugnis über das Netz verfügt.A.22 Mit BMF-Schreiben vom 08.07.2021 wurde der umsatzsteuerliche Status von Aufsichtsräten, die keine variablen Festvergütung erhalten und damit auch kein Vergütungsrisiko tragen, übernahm die Finanzverwaltung die Rechtsauffassungen von EuGH und BFH. Danach werden Aufsichtsratsmitglieder, die in diesem Sinne vergütet werden, umsatzsteuerlich nicht selbständig tätig und erfüllen damit auch nicht die Unternehmereigenschaft nach UStG. A.22 Durch das „Gesetz zur Modernisierung des Körperschaftsteuerrechts (KöMoG)“ vom 25.06.2021 wird die sich u.a. die steuerliche Behandlung und bilanzielle Abbildung und Behandlung von Mehr- und Minderabführungen der Organgesellschaft an den Organträger bei diesem grundlegend ändern. Anstelle der bisherigen Bildung besonderer aktiver oder passiver Ausgleichsposten in der Steuerbilanz des Organträgers kommt nach dem 01.01.2022 eine „Einlagelösung“ zur Anwendung. Konkret wird eine Minderabführung der Organgesellschaft als Einlagehandlung des Organträgers in die Organgesellschaft und Mehrabführungen der Organgesellschaft als Einlagenrückgewähr der Organgesellschaft an den Organträger angesehen. Die Übergangsregelung sieht die Auflösung noch bestehender Ausgleichsposten beim Organträger in dem Wirtschaftsjahr vor, das nach dem 31.12.2021 endet. Anstelle der erfolgswirksamen Auflösung ist alternativ auch die Bildung einer den steuerlichen Gewinn mindernden Rücklage mit anschließender sukzessiven Jahresauflösungsbeträgen möglich. A.23 Mit Urteil vom 16.12.2020 – I R 50/17 bestätigte der BFH die Verwaltungsauffassung, nach das Schulschwimmen durch einen öffentlichen Schulträger eine hoheitliche Tätigkeit (§ 4 Abs. 5 KStG) darstellt, die grundsätzlich vom öffentlichen Bäderbetrieb zu trennen ist. Dies hat zur Folge, dass die entstandenen Dauerverluste aus dem Schulschwimmen gemäß § 8 Abs. 7 Satz 1 Nr. 2 i.V.m. Abs. 9 Satz 1 Nr. 1 KStG einer gesonderten Sparte zuzuordnen ist und nicht mit Sparteneinkünften nach § 8 Abs. 9 Satz 1 Nr. 2 KStG verrechnet werden darf.
Nach dieser Rechtsprechung kann aus einem (hoheitlichen) Schulschwimmen auch dann kein „öffentliches“ Schwimmen abgeleitet werden, sollte für das Schulschwimmen dasselbe Entgelt verlangt werden wie von fremden Dritten bei Benutzung des Bades.A.25 Mit Schreiben vom 06.07.2021 erkannte das BMF die disquotale Verlusttragung von Dauerverlusten bei Eigengesellschaften mit mehreren jPöR als Gesellschafter an. Die Zulässigkeit der disquotalen Verlustaufteilung und nicht – wie bis dahin von der Finanzverwaltung vertreten - nur die Verlustverteilung nach Maßgabe der Beteiligungsquote hatten die Versorgungsfachverbände, vor allem der VKU, gefordert, weil sich für die restriktive Verwaltungsauffassung im Schreiben vom 12.11.2009, Rdnr. 28, keine Herleitung aus den Gesetzesmaterialien des JStG 2009 ergibt. Die Finanzverwaltung hatte in 2010 lediglich eine Ausnahme für den öffentlichen Verkehrsbereich zugestanden. Nunmehr finden die neuen Grundsätze auf alle offenen Fälle Anwendung. A.25 Mit dem Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (Personengesellschaftsrechtsmodernisierungsgesetz – MoPeG)“ vom 10.08.2021 wurde ein gesellschaftsrechtliches Reformwerk beschlossen, das in seiner Bedeutung die größte Reform des Personengesellschaftsrechts seit mehr als 120 Jahren darstellt und überwiegend zum 01.01.2024 in Kraft treten wird. Das als Mantelgesetz ausgelegte Reformwerk umfasst insgesamt 137 Artikel, die jeweils punktuelle Änderungen in Einzelgesetzen bzw. Verordnungen zum Gegenstand haben. A.27 Durch das „Gesetz zur Modernisierung des Körperschaftsteuer-rechts (KöMoG)“ vom 25.06.2021 kam der Gesetzgeber u.a. auch der langjährigen Forderung der Wirtschaft in Bezug auf eine Reform der ertragsteuerlichen Behandlung von Personenhandels- und Partnerschaftsgesellschaften nach, und fügte mit dem im neuen § 1a KStG verankerten Optionsmodell die Grundlage für eine rechtsformneutrale Angleichung der Besteuerung von Personenhandels- / Partnerschafts- und Kapitalgesellschaften ein.
Konkret wird im Wege eines Optionsmodells Personengesellschaften die Möglichkeit eingeräumt, sich für eine Besteuerung nach körperschaftsteuerlichen Grundsätzen zu entscheiden. Da die Option auf einen solchen Besteuerungswechsel zugleich mit einer Änderung des Besteuerungsregimes einhergeht, vollzieht sich diese Änderung nach den im UmwStG verankerten, entsprechend anzuwendenden Regelungen eines Formwechsels nach § 25 UmwStG. Ob die mittels unwiderruflichen Antrags auszuübende Option, die nur für den steuerlichen Bereich, nicht aber zivilrechtlich gilt, für die jeweilige Personengesellschaft in Betracht kommt, muss aufgrund der steuerlichen Friktionen im Einzelfall geprüft werden. Die Änderungen sollen erstmals für den Veranlagungszeitraum 2022 Anwendung finden.A.28 Zu den fossilen Brennstoffen gehört auch Erdgas. Im Ringen um eine möglichst frühzeitige Beendigung des Ausstoßes CO2-haltiger Emissionen wurde im geänderten Bundes-Klimaschutzgesetz vom 18.08.2021, u.a. festgelegt, dass die Nutzung fossiler Brennstoffe spätestens zum 31.12.2045 endet.
Der damit festgelegte Zeitrahmen betrifft damit auch die Beendigung der Erdgasnutzung für Industrie und Wärmewirtschaft und wird folglich die Endschaftsbestimmungen künftiger Gas-Konzessionsverträge beeinflussen sowie unmittelbar auf die künftige Verwendung von Gasnetzen ausstrahlen.
Neben der bereits eingesetzten Diskussion über die künftige Nutzung vorhandener Erdgasnetze mittels Umrüstung der Netze zu Wasserstoffnetzen für (grünem) Wasserstoff, wird alternativ über mögliche finanzielle und wirtschaftliche Folgen nachgedacht, die durch Rückbaumaßnahmen aufgrund von Absprachen in den Gas-Konzessionsverträgen oder in künftigen „Umwelt-Gesetzen die Gasnetzgesellschaften treffen könnten. Hierbei seht auch die Frage einer frühzeitigen Kostenantizipation durch bilanzielle Abbildung denkbarer Risiken aus physischen Entfernungsverpflichtungen von Erdgasnetzen im Raum.P.8 Mit der ARegV-Novelle 2021 vom 27.07.2021 wurden bestehende Regelungen geändert sowie neue Bestimmungen aufgenommen. Die Verordnung trat in wesentlichen Teilen am 31.07.2021 in Kraft. Im Mittelpunkt der Neufassung stehen insbesondere ein Anreizsystem, zur Reduzierung von Engpassmanagementkosten bei den Übertragungsnetzbetreibern sowie die Einführung des Kapitalkostenabgleichs ab der vierten Regulierungsperiode auch für die Transportnetzbetreiber. Ferner wurde die Bestimmung der EK-II-Zinssatzes, also des Zinssatzes für den die Eigenkapitalquote übersteigenden Anteil des Eigenkapitals in § 7 Abs. 7 Strom-NEV/GasNEV ab der vierte Regulierungsperiode geändert. P.27 -
Kapitel
Das Buch gliedert sich in die drei Hauptkapitel
- Grundsatzfragen,
- ausgewählte Aktivierungsfragen sowie
- ausgewählte Passivierungsfragen
und einen Anhang insbes. mit der Erläuterung verschiedener Einzelbegriffe.
Die Inhaltsverzeichnisse sind ohne Anmeldung/Registrierung einfach durch Anklicken frei einsehbar.
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Vorwort
Mit der neuerlichen Aktualisierung des Praxis-Leitfadens zu ausgewählten „Bilanzierungs- und Steuerfragen in der Versorgungswirtschaft sowie zu wirtschaftlichen Tätigkeiten bei Kommu-nen“ sind zwischenzeitlich eingetretene - und für diesen branchenorientierten Leitfaden rele-vante - Veränderungen in Gesetzen, Verordnungen und Richtlinien sowie in Rechtsprechung und sonstige Verwaltungsanweisungen berücksichtigt.
Die letzten Monate der 19. Legislaturperiode des Deutschen Bundestages waren geprägt durch eine Vielzahl von Verordnungs- und Gesetzesänderungen, die zum Teil recht umfang-reich ausfielen. Auch trugen Maßnahmen zur Energiewende und die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zum Klimaschutz zu weiteren Gesetzesanpassungen bei.
Mit dem Gesetz zur Modernisierung des Körperschaftsteuerrechts (KöMoG) wurde ein Opti-onsmodell in das Gesetz eingefügt, dass künftig Personenhandels- und Partnerschaftsgesell-schaften die Möglichkeit gibt, sich einer Ertragsbesteuerung nach körperschaftsteuerlichen Grundsätzen zu unterwerfen. Über das genaue Ausmaß dieser Änderung wird sicherlich in den nächsten Jahren noch heftig diskutiert werden. Ferner wurde mit dem Personengesell-schaftsrechtsmodernisierungsgesetz (MoPeG) das größte gesellschaftsrechtliche Reform-werk seit mehr als 120 Jahren verabschiedet, das zwar nicht auf die Besteuerung der Gesell-schaften abzielt, aber vermutlich hierauf dennoch Auswirkungen haben dürfte.
Mit der Änderung des Grunderwerbsteuergesetzes mit Wirkung ab 01.07.2021 wurden die Besteuerungsgrundlagen bei einem Anteilseignerwechsel neu bestimmt.
Auch wird sich die Versorgungswirtschaft mit der zeitlichen Begrenzung der Nutzung des fos-silen Brennstoffes „Erdgas“ auseinandersetzen müssen. Im geänderten Bundes-Klimaschutzgesetz soll diese Nutzung spätestens zum 31.12.2045 enden. Dieses Thema ist bereits Gegenstand von Erörterungen bei Neuabschlüssen von Erdgas-Konzessionsverträgen.
Daneben sind - wie immer - infolge aktueller Entwicklungen weitere Themen in das Grund-werk aufgenommen worden, die für Versorgungsunternehmen und ihre Gesellschafter unter bilanziellen und steuerlichen Aspekten von Interesse sein dürften.
Der online-Leitfaden richtet sich weiterhin und vorrangig an die Mitarbeiter/Innen im Rech-nungswesen, in den Steuer- und Controlling-Abteilungen von Energie- und Wasserversor-gungsunternehmen auf der Endverteilerstufe.
Nicht zuletzt ausgelöst durch die umfassende Auslagerung von Aufgaben der öffentlichen Hand bzw. durch Einbindung privater Dritter in die öffentliche Aufgabenerledigung haben sich auch die Aufgabenstellungen und Arbeitsinhalte bei solchen Versorgungsunternehmen verän-dert, die ausschließlich oder mehrheitlich in kommunaler Trägerschaft stehen. Diese Versor-gungunternehmen werden zunehmend als Dienstleister für ihre Kommunen tätig, soweit diese wirtschaftlichen Tätigkeiten in ihren Eigenbetrieben und Regiebetrieben nachhaltig verrichten. Der Praxis-Leitfaden behandelt seit Jahren daher auch einige grundlegende Themen, die die-sen besonderen „kommunalen Bereich“ betreffen, wodurch der Adressatenkreis des Leitfa-dens durch Mitarbeiter/Innen in den entsprechenden Servicebereichen erweitert wurde.
Den Ausführungen über die jeweilige handelsbilanzielle bzw. bilanzsteuerliche Behandlung werden oftmals die spezifischen betriebswirtschaftlichen, gesetzlichen, verordnungsrechtli-chen oder die infolge der nationalen und ggf. internationalen Rechtsprechung aufgeworfenen Ausgangslagen vorangestellt, bzw. auf die Behandlung eines Sachverhalts unter dem Aspekt verschiedener Verkehrssteuern aufmerksam gemacht.Der Praxis-Leitfaden ist als eine persönliche Schnellinformation konzipiert, die eine fachkom-petente Unterstützung und Beratung, etwa durch Wirtschaftsprüfer, Steuerberater oder Rechtsanwälte, keinesfalls ersetzen kann und soll.
Korschenbroich, den 01.09.2021
StB Dipl. Betriebswirt Christoph Brüggen -
Leseprobe
Die Leseprobe ist dem Hauptkapitel "Ausgewählte Passivierungsfragen", dort Kapitel 2, entnommen. Bitte berücksichtigen Sie, dass bei der Leseprobe (Rechtsstand der Leseprobe: 01. Januar 2015) nicht die Gesamtgliederung für das Buch angezeigt wird.
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Abkürzungsverzeichnis
A
a.a.O.
am angegebenen Ort
AAU
Assigned Amount Units – Emissionsberechtigungs-Zertifikate
AbwAG
Abwasserabgabengesetz
ADS
Adler/Düring/Schmaltz, HGB-Kommentar zur Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
AEAO
Anwendungserlass zur Abgabenordnung 1977
AEUV Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union a.F.
Alte Fassung
AfA
Absetzung für Abnutzung (Abschreibung)
AfaA
Absetzung für außergewöhnliche Abnutzung
AG
Aktiengesellschaft
AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
AGBG
Gesetz zur Regelung des Rechts der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB-Gesetz)
AGVO Verordnung der Kommission zur Feststellung der Vereinbarkeit bestimmter Gruppen von Beihilfen mit dem Binnenmarkt in Anwendung der Artikel 107 und 108 AEUV AktG
Aktiengesetz
Anm.
Anmerkung
AöR
Anstalt öffentlichen Rechts
AO
Abgabenordnung
ARAP
Aktiver Rechnungsabgrenzungsposten
ARegV
Anreizregulierungsverordnung
AusglMechV
Verordnung zur Weiterentwicklung des bundesweiten Ausgleichsmechanismus
AusglMechAV
Verordnung zur Ausführung der Verordnung zur Weiterentwicklung des bundesweiten Ausgleichsmechanismus (Ausgleichsmechanismus, Ausführungsverordnung)
B
BADV
Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen (vormals: Teil des Bundesamtes für Finanzen)
BAFA
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
BAnz
Bundesanzeiger
BauGB
Baugesetzbuch
BayLfSt
Bayerisches Landesamt für Steuern (hervorgegangen aus den Oberfinanzdirektionen Nürnberg und München)
BB
Betriebsberater (Zeitschrift)
BBodSchG
Bundesbodenschutzgesetz
BDEW
Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. (Zusammenschluss durch Fusion von VDEW, BGW, VDN und VRE zu dieser neuen Dachorganisation, rechtswirksam durch Eintragung am 27.09.2007 im Vereinsregister)
BeSt Beratersicht zur Steuerrechtsprechung (Quartalsbeilage zu EFG und HFR) BFH/PR Zeitschrift: Entscheidungen des BFH für die Praxis der Steuerberatung BeurkG Beurkundungsgesetz BfF
Bundesamt für Finanzen (ab 01.01.2006 Aufteilung in drei Behörden: BZSt, BADV und ZIVIT)
BFH
Bundesfinanzhof
BFH/NV
Nichtveröffentlichte Urteile des Bundesfinanzhofes (Zeitschrift)
BgA
Betrieb gewerblicher Art
BGB
Bürgerliches Gesetzbuch
BGBl
Bundesgesetzblatt
BGH
Bundesgerichtshof BGHZ
Entscheidungen des BGH (Zeitschrift)
BGW
Bundesverband der deutschen Gas- und Wasserwirtschaft e.V. (in 2007 aufgegangen in den neuen BDEW)
BHKW
Blockheizkraftwerk
BilMoG
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz vom 25.05.2009 (umfassendste Bilanzreform seit BiRiLiG)
BiRiLiG
Bilanzrichtliniengesetz vom 19.12.1985, mit dem das Gesetz zur Umsetzung der sog. 4. (Einzelabschluss-), 7. (Konzernabschluss-) und 8. (Prüfer-)Richtlinie der Europäischen Gemeinschaft (EG) in nationales deutsches Recht transformiert wurde
BMF
Bundesministerium der Finanzen
BNA
Bundesnetzagentur
BNatSchG
Bundesnaturschutzgesetz
BNetzA
Bundesnetzagentur
BR
Bundesrat
BR-Drs
Bundesrats-Drucksache
BStBl
Bundessteuerblatt
BT
Bundestag
BT-Drs.
Bundestags-Drucksache
BVerfG
Bundesverfassungsgericht
BVerfGE
Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts, Verlag J.C.B. Mohr, Tübingen
BVerwG
Bundesverwaltungsgericht
BZSt
Bundeszentralamt für Steuern (vormals Bundesamt für Finanzen) soweit zuständig für alle Aufgaben der ehemaligen Abteilungen Steuern und Bundesbetriebsprüfung
bzw.
Beziehungsweise
C
CAPM
Capital-Asset-Pricing-Model (zu deutsch. Preismodell für Kapitalgüter)
CCS
Carbon Capture and Storage (Verfahren zur CO2 Abscheidung)
CER
Certified Emission Reductions – Emissionsreduktions-Zertifikate
CTA
Contractual Trust Arrangement
CuR
Contracting und Recht (Zeitschrift)
D
DB
Der Betrieb (Zeitschrift)
DEHSt
Deutsche Emissionshandelsstelle [beim Umweltbundesamt]
DMBilG
D-Markbilanzgesetz
DRS
Deutscher Rechnungslegungsstandard
DRSC
Deutsches Rechnungslegungs Standards Committee e.V.
DSO
engl. Distribution System Operator – Verteilnetzbetreiber
DStR
Deutsches Steuerrecht (Zeitschrift)
DStRE
Deutsches Steuerrecht Entscheidungen (Zeitschrift)
DStRK Steuerrechtliche Rechtsprechung kurzgefasst - vormals SteuK DVBl
Deutsches Verwaltungsblatt (Zeitschrift)
DVGW
Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches e.V.
E
EAV
Ergebnisabführungsvertrag
EB
Emissionsberechtigung
EDI Electronic Data Interchange EDIFACT Electronic Data Interchange for Administration, Commerce and Transport EDV Elektronische Datenverarbeitung EEG
Gesetz für den Vorrang erneuerbarer Energien
EFG
Entscheidungen der Finanzgerichte (Zeitschrift)
EGHGB
Einführungsgesetz zum Handelsgesetzbuch
EHKostV
Emissionshandelskostenverordnung
EHV
Emissionshandelsverordnung 2020
EigVO Eigenbetriebsverordnung EnergieStG
Energiesteuergesetz
EnWG
Energiewirtschaftsgesetz
EnWZ
Zeitschrift für das gesamte Recht der Energiewirtschaft (1. Jahrgang ab Nov. 2012)
ErbStH
Erbschaftsteuer-Richtlinien, Amtliche Hinweise
ErbStR
Erbschaftsteuer-Richtlinien
ERP-Software
Enterprise Resource Planning Software; Softwaresystem, das aus verschiedenen Modulen besteht
ERU
Emission Reductions Units – Emissionsreduktionseinheiten
EStB
Der Ertragsteuer-Berater (Zeitschrift)
EStDV
Einkommensteuer-Durchführungsverordnung
EStG
Einkommensteuergesetz
EStH
Einkommensteuer-Hinweise
EStR
Einkommensteuer-Richtlinien
EU
Europäische Union
EUA
EU-Allowances – EU-Emissionsberechtigungen
EuG
[erstinstanzliches]Gericht der Europäischen Union
EuGH
Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften
EuZW
Europäische Zeitschrift für Wirtschaftsrecht
evt. Eventuell EVU
Energie-Versorgungs-Unternehmen
EWeRK Zeitschrift des Instituts für Energie- und Wettbewerbsrecht in der kommunalen Wirtschaft e.V. F
FA
Finanzamt
FAIT
Fachausschuss für Informationstechnologie [IDW]
ff.
Fortfolgende
FG
Finanzgericht
FGK
Fertigungsgemeinkosten
FGO
Finanzgerichtsordnung
FinMin
Finanzministerium
G
GaBIGas
Grundmodell für Ausgangsleistungen und Bilanzierungsregeln für den Gasmarkt
GasGVV Gasgrundversorgungsverordnung GasNEV
Verordnung über die Entgelte für den Zugang zu Gasversorgungsnetzen
GasNZV
Gasnetzzugangsverordnung
GDPdU
Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen
gem.
Gemäß
Geli-Gas
Geschäftsprozesse Lieferantenwechsel Gas
GewStG Gewerbesteuergesetz ggf.
Gegebenenfalls
gl.A. Gleiche Auffassung GmbH
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
GmbHG
GmbH-Gesetz
GmbHR
GmbH-Rundschau (Zeitschrift)
GoB
Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung
GoBS
Grundsätze ordnungsmäßiger DV-gestützter Buchführungssysteme
GPKE
Geschäftsprozesse zur Kundenbelieferung mit Elektrizität
GrEStG Grunderwerbsteuergesetz GrS
Großer Senat (beim BFH)
GVU
Gasversorgungsunternehmen
GWB
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen
GWG
Geringwertiges Wirtschaftsgut
GDPdU
Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen
GDPdUZ
Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen für den Zuständigkeitsbereich der Zollverwaltung
glA
gleiche Auffassung
GWh
Gigawattstunden
H
HFA
Hauptfachausschuss beim IDW
HFR
Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung, Zeitschrift
HGB
Handelsgesetzbuch
HGrG
Haushaltsgrundsätzegesetz
H/H/R
Hermann/Heuer/Raupach, Steuerkommentar
h.M.
Herrschende Meinung
Hrsg.
Herausgeber
I J
IAS
International Accounting Standards
IASB
International Accounting Standards Board
IASC
International Accounting Standards Commitee
i.d.F.
In der Fassung
IEKP
Integriertes Energie- und Klimaprogramm
i.H.v. in Höhe von i.d.R.
In der Regel
IDW
Institut der Wirtschaftsprüfer e.V.
IR
Infrastruktur Recht (Zeitschrift)
IFRS
International Financial Reporting Standard
INF
Information über Steuer und Wirtschaft (Zeitschrift) - bis Juni 2007 -
InvZul
Investitionszulage
InvZulG
Investitionszulagengesetz
i.S.d.
im Sinne der/des
i.S.v.
im Sinne von
IT
Informationstechnologie
i.V.m.
In Verbindung mit
jPöR
Juristische Person öffentlichen Rechts
JStG
Jahressteuergesetz 2008
K
KAG
Kommunal-Abgabengesetz
KapESt
Kapitalertragsteuer
KG
Kommanditgesellschaft
KoR
Zeitschrift für internationale und kapitalmarktorientierte Rechnungslegung
KStG
Körperschaftsteuergesetz
KStR
Körperschaftssteuerrichtlinien
KStZ Kommunale Steuer-Zeitschrift kWh
Kilowattstunden
KWK
Anlagen zur Kraft-Wärme-Kopplung
KWKG
Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz
KWKs
Mini KWK-Anlagen bis 20kW elektrischer Leistung
L
LCP
Least-cost-Planing
LSF Landesamt für Steuern und Finanzen des Freistaates Sachsen LfSt Bayern
Bayerische Landesamt für Steuern
LfSt RP
Landesamt für Steuern Rheinland-Pfalz (ab 01.09.2014, zugleich Auflösung der OFD Koblenz)
LoI
Letter of Intent
LSP
Leitsätze für die Preisermittlung auf Grund von Selbstkosten (Anlage zur Verordnung PR Nr. 30/53 vom 21.11.1953)
M
MDL
Messdienstleister
MinöStG Mineralölsteuergesetz MinöStV
Mineralölsteuer Verordnung
MGK
Materialgemeinkosten
MSB
Messstellenbetreiber
MW Megawatt m.w.N.
mit weiteren Nachweisungen
MwStR MehrwertSteuerrecht (Zeitschrift) N
NAV
Niederspannungsanschlussverordnung
NDAV
Niederdruckanschlussverordnung
n.F.
neue Fassung
NJW
Neue Juristische Wochenschrift
nrkr.
nicht rechtskräftiges Urteil
n.v.
nicht veröffentlicht
NVwZ
Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht
NWB
Neue Wirtschaftsbriefe (Zeitschrift)
NZB
Nichtzulassungsbeschwerde
NZG
Neue Zeitschrift für Gesellschaftsrecht
O
o.Az.
Ohne Aktenzeichen
Obiter dictum
Plural: dicta; nicht entscheidungserhebliche Nebenbemerkung in einem Urteil
OFD
Oberfinanzdirektion
OFD NRW
Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen (mit Wirkung zum 30.06.2013 sind die OFD’en Rheinland und Münster in die neue OFD NRW aufgegangen)
o.g.
oben genannt
ÖPNV
Öffentlicher Personennahverkehr
ÖSPV
Öffentlicher Straßenpersonennahverkehr
OTL
Ortstransportleitungen
OVN
Ortsverteilernetz
ÖVNB
Örtlicher Verteilnetzbetreiber
P
PBefG
Personenbeförderungsgesetz
PRAP
Passiver Rechnungsabgrenzungsposten
PS
Prüfungsstandard
PStR
Praxis Steuerstrafrecht (Zeitschrift)
R
Rdnr
Rand-Nummer
Rdvfg
Rundverfügung
REE
Recht der erneuerbaren Energien (Zeitschrift)
RFH
Reichsfinanzhof
RH
IDW Rechnungslegungshinweis
rkr.
Rechtskräftiges Urteil
RLM
Messeinrichtung mit registrierender Lastgangmessung
RNotZ
Rheinische Notar-Zeitschrift
Rn (auch Rnd) Rand-Nummer Rz
Randziffer
S
SEStEG
Gesetz über steuerliche Begleitmaßnahmen zur Einführung der Europäischen Gesellschaft und zur Änderung weiterer steuerrechtlicher Vorschriften vom 07.12.2006
SJ
Steuer-Journal (Zeitschrift)
Slg. Amtliche Sammlung des EuGH / der Entscheidungen des EuGH SLP
Standard Lastprofilverfahren
SPNV
Schienenpersonennahverkehr
SolZ
Solidaritätszuschlag
StBp
Die steuerliche Betriebsprüfung (Zeitschrift)
StAuskV
Verordnung zur Durchführung von § 89 Abs. 2 AO (Steuer-Auskunftsverordnung)
StbJb
Steuerberater-Jahrbuch
StE
Steuern in der Elektrizitätswirtschaft (Zeitschrift)
StEK
Steuererlasskartei
StEntlG
Steuerentlastungsgesetz
Steuk
Zeitschrift: Steuerrecht kurzgefasst
StromGVV Stromgrundversorgungsverordnung StromNEV
Verordnung über die Entgelte für den Zugang zu Stromversorgungs-netzen
StromNZV
Stromnetzzugangsverordnung
StromStG
Stromsteuergesetz
StuB
Steuern und Bilanzen (Zeitschrift)
StuW Zeitschrift: Steuer und Wirtschaft StX Zeitschrift: Steuer-Telex Premium –Informationsdienst für Steuerberater T
TEHG
Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz
TSO
engl. Transmission System Operator – Übertragungsnetzbetreiber
TW-Abschreibung
Teilwert-Abschreibung
Tz.
Textziffer
U
ÜBN
Übertragungsnetzbetreiber
Ubg
Die Unternehmensbesteuerung (Zeitschrift)
UEBLL Leitlinien für staatliche Umweltschutz- und Energiebeihilfen UmwG
Umwandlungsgesetz
UmwStG
Umwandlungssteuergesetz
UrhG
Urheberrecht
USchadG
Umweltschadensgesetz
(US-)GAAP
Generelly Accepted Accounting Principles
(= GoB der Vereinigten Staaten)UStAE
Umsatzsteuer-Anwendungserlass (ab 01.11.2010)
UStDV
Umsatzsteuer Durchführungsverordnung
UStG
Umsatzsteuergesetz
UStR
Umsatzsteuer-Richtlinien (mit Wirkung zum 01.11.2010 aufgehoben; an ihre Stelle tritt der zeitlich nicht befristete Umsatzsteuer-Anwendungserlass - UStAE)
UVR Umsatzsteuer- und Verkehrsteuer-Recht, Zeitschrift Stollfuss Verlag V
VDEW
Verband der Elektrizitätswirtschaft e.V. (in 2007 aufgegangen in den neuen BDEW)
VDN
Verband der Netzbetreiber e.V. beim VDEW (in 2007 aufgegangen in den neuen BDEW)
VE
verdeckte Einlage
VG
Verwaltungsgericht
vGA
verdeckte Gewinnausschüttung
VGH
Verwaltungsgerichtshof
vgl.
vergleiche
v.H.
von Hundert
VKU
Verband kommunaler Unternehmen e.V.
VRE
Verband der Verbundunternehmen und Regionalen Energieversorger in Deutschland –VRE- e.V. (in 2007 aufgegangen in den neuen BDEW)
VSF
Vorschriftensammlung Bundes-Finanzverwaltung, Amtsblatt des Bundesministeriums der Finanzen
VwGO
Verwaltungsgerichtsordnung
VWZG
Verwaltungszustellungsgesetz
VZ
Veranlagungszeitraum
W
WasKwV
Verordnung über die steuerliche Begünstigung von Wasserkraftwerken
WEA
Wärmeerzeugungsanlage
WG
Wirtschaftsgut
WHG
Wasserhaushaltsgesetz
WiM
Wechselprozess im Messwesen
Wpg Die Wirtschaftsprüfung (Zeitschrift) Z
z.B.
Zum Beispiel
ZfBR
Zeitschrift für deutsches und internationales Bau- und Vergaberecht
ZfZ
Zeitschrift für Zölle und Verbrauchsteuern
ZIP
Zeitschrift für Wirtschaftsrecht
ZIVIT
Zentrum für Informationsverarbeitung und Informationstechnik
(vormals: Teil des Bundesamtes für Finanzen)ZKF
Zeitschrift für Kommunalfinanzen
ZNER
Zeitschrift für neues Energierecht
ZPO
Zivilprozessordnung
ZTR
ZUR
Zeitschrift für Tarifrecht
Zeitschrift für Umweltrecht
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Zitiervorschlag: Brüggen, Christoph, Ausgewählte Bilanzierungs- und Steuerfragen in der Versorgungswirtschaft sowie zu wirtschaftlichen Tätigkeiten bei Kommunen, ... (Kapitel), Verlag Versorgungswirtschaft, München, URL, Datum, Uhrzeit.
Hinweise und Anregungen zur Weiterentwicklung des Werks nehmen Autor und Verlag gerne entgegen.